Barrierefreiheitserklärung
toolboxx-media UG (haftungsbeschränkt) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit unserer Saas-Anwendung und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL *.intervent-statistiksoftware.de veröffentlichte Saas-Anwendung "INTERVENT" der toolboxx-media UG (haftungsbeschränkt).
Als Dienstleister im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Saas-Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 3 BITV wird angenommen, dass Saas-Anwendungen barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
toolboxx-media UG ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres internen Firmencodex.
- Die Mitarbeiter werden im Entwurfs- und Umsetzungsprozess durch entsprechende Prüfaufgaben und Bestätigungspflichten an die Einhaltung der Norm erinnert.
- Es gibt projektbezogene Ziele für die Erreichung maximaler Barrierefreiheit.
- Formale Prüftools (WAVE WebAIM, IBM Accessability Tool) zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit werden kontinuierlich angewendet.
- Im initialen Entwicklungsprozess wurden Menschen mit Sehbehinderungen einbezogen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unser Softwareservice "INTERVENT" ist mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Zur schon vorhandenen Navigationsmöglichkeit gibt es keine gleichwertige Alternative. Die Nutzer:innen haben somit nicht die Option, eine für sie geeignete Auswahl (zum Beispiel Suchfunktion oder ein Inhaltsverzeichnis/Sitemap) zu treffen.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion kompatibel ist.
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- CSS
- Javascript
Bewertungsmethoden
toolboxx-media UG hat die Barrierefreiheit dieser Saas-Anwendung mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Saas-Anwendung wurde intern von 2 Mitarbeitenden in der Organisation unabhängig voneinander bewertet. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen Testfunktionen der o.g. Prüftools. Erforderliche Anpassungen an der Saas-Anwendung werden im Rahmen der Weiterentwicklung vorgenommen.
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Saas-Anwendung bieten wir aktuell folgende Unterstützungen an:
- Inline-Hilfetexte
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreies@intervent.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
toolboxx-media UG (haftungsbeschränkt)
Lutherstr. 30
39112 Magdeburg
E-Mail: barrierefreies@intervent.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Wilhelmstraße 139
10963 Berlin
E-Mail: kontakt@bfit-bund.de
Webseite: bfit-bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter
info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Diese Erklärung wurde am 16.01.2026 erstellt.