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FAQ - häufig gestellte Fragen



Hinweise zu den Eingabemasken (FSH)

  • Kann ich anonyme Falldaten ohne Personenbezug eintragen?
    Ja. Lassen Sie das Feld "Vorname / Name (optional)" leer. Tragen Sie stattdessen nur ein Alias ein. Verwalten Sie die Zuordnung der Alias-Namen zu Ihren Klientinnen-Namen im Klartext in einer separaten Handakte außerhalb von Intervent, z.B. auf Papier oder in Excel? Achten Sie dabei unbedingt auf die Verschlüsselung und Datensicherheit Ihrer Zuordnungstabelle im Sinne der DSGVO!
  • Was sind Fachpublikationen?
    Gemeint sind z.B. Beiträge in Fachzeitschriften, Handlungsleitfäden, etc.

    Anmerkung: nicht mehr als Dokumentation zu bezeichnen, da hier Diskrepanzen entstanden sind, da vermutlich auch fallspezifische Dokumentationen in der Vergangenheit gezählt wurden (z.B. Berichte in familienrechtlichen Verfahren)]
  • Wo ist der Unterschied zwischen einer Anfrage und einer Beratung?
    Grundsätzlich wie folgt: jede Beratung ist auch eine Anfrage, aber nicht jede Anfrage ist eine Beratung
    z.B. wenn Frauen nicht der Zielgruppe entsprechen, erreicht ein FH zwar eine Anfrage, es erfolgt aber keine inhaltliche Beratung (zu zählen eine Anfrage, aber keine Beratung); wenn man z.B. eine Anfrage von einer Frau bekommt, aber keine Aufnahmekapazität existieren kann trotzdem eine telefonische Beratung zu den wichtigsten Aspekten zum Schutz / Weitervermittlung erfolgen (es wird eine Anfrage und eine Beratung gezählt)
  • Was bedeutet „freigegeben“?
    Freigegebene Frauen können in der Statistik ausgezählt werden, alle maßgeblichen Informationen für das Berichtsjahr müssen rechtzeitig eingefügt sein – Veränderungen können danach nicht mehr vorgenommen werden. Trotzdem werden nicht freigegebene Frauen durch die Ampel erfasst.
  • Was bedeutet „noch Bewohnerin“?
    Das betrifft ausschließlich Klientinnen, die über einen Jahreswechsel und damit zwei Berichtszeiträume im Frauenschutzhaus leben (z.B. aufgenommen am 15.12.2023 und ausgezogen erst am 15.02.2024), sodass diese für beide Berichtszeiträume berücksichtigt werden kann.
  • Was sind persönliche Beratungen?
    Alle Beratungen, die im „1zu1“ im Frauenhaus oder der Beratungsstelle stattgefunden haben, also die Klientin persönlich vor Ort war. Es werden die Beratungen nicht mitgezählt, welche mobil (außerhalb der beiden Orte) erfolgt sind.
  • Was sind telefonische Beratungen?
    Alle Beratungen, die sowohl in der Beratungsstelle, im Frauenhaus oder außerhalb per Telefon durchgeführt worden sind. Ggf. stattgefundene Beratungen, wo die Klientin per Video beraten wurde, können hier mitgezählt werden. Auch im Umfang entsprechende Beratungen während der Rufbereitschaft können geklickt werden.
  • Was sind mobile Beratungen?
    Alle Beratungen, die weder in der Beratungsstelle, noch im Frauenhaus durchgeführt worden sind und nicht telefonisch erfolgt sind. Zum Beispiel könnten das Beratungen beim ASD, der Arbeitsstelle oder an informellen Orten (Parks oder Cafés, etc.) sein.
  • Was bedeuten die Antwortoptionen unter „Beteiligung der Bewohnerin an den Kosten des Aufenthalts im Frauenhaus (inklusive Kind/er)“?
    JA: die Frau ist Selbstzahlerin und muss die gesamten Kosten für das Frauenhaus selber (oder mit Unterstützung Dritter) leisten

    NEIN: es gibt einen Sozialleistungsträger (z.B. das Jobcenter) welcher die Kosten komplett übernimmt

    TEILWEISE: ist der Fall, wenn bspw. nur anteilig durch die Klientin Kosten übernommen werden müssen (z.B. wenn der Anspruch von mitgebrachten Kindern beim Jobcenter aufgrund der parallel laufenden Leistungen durch Familienkasse/Unterhaltsvorschuss nicht die kompletten Nutzungsgebühren erfasst oder z.B. wenn die Frau einen Zeitraum selbst bezahlt und der Rest durch einen Sozialleistungsträger übernommen wird)

Statistik

  • Wie werden jahresübergreifende Fälle gezählt?
    [Bsp: Am 30.12. des laufenden Jahres eingzogen und am 7.1. des Folgejahres wieder ausgezogen.]
    Fall zählt im Jahr des Erfassungsdatums. Liegen das Auszugsdatum oder Verlaufseinträge im Folgejahr, zählen der Fall und seine Verlaufsaktivitäten auch im Folgejahr.

Belegung / freie Plätze

  • Wie kann ich die Belegung der Zimmer meiner Einrichtung verwalten?
    Benutzen Sie dazu das kleine Ampel-Icon rechts oben auf der Seite. Als eingeloggte Benutzer*in wird Ihnen die Anzahl der Unterkünfte in ihrer Einrichtung angezeigt. Hier lässt sich die Belegung der einzelnen Zimmer verwalten. Ebenso kann ggf. die Anzahl der untergebrachten Kinder angepasst werden.

Sicherheit

  • Sind die erfassten Daten sicher?
    INTERVENT ist DSGVO-konform. Die Daten werden SSL-verschlüsselt auf den deutschen INTERVENT-Server übertragen und datenschutzkonform getrennt verschlüsselt gespeichert. Das stellt zum einen die Sicherheit nach strengen Datenschutzgesetzen sicher und garantiert technische Zuverlässigkeit sowie schnelle Reaktionszeiten.
  • Welche Löschfristen gibt es?
    Fälle werden mit einem „Verfallsdatum“ (Standardeinstellung 10 Jahre ab Erstellungsdatum, änderbar auf andere vorgegebene Werte) gekennzeichnet und automatisch am 1.1. des Folgejahres gelöscht. Wiederaufrufen oder spätere Änderungen am Fall führen nicht zu einer Änderung der Löschfrist.